Erlöschen der Betriebserlaubnis !


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Abgeschickt von StVZO am 13 Mai, 2005 um 14:21:57:

Antwort auf: Stoßstangen ab, was sagt der TÜV? von Michael am 11 Mai, 2005 um 21:43:12:

Eine Betriebserlaubnis erlischt gem. § 19 II StVZO, wenn
-die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart verändert wird oder
-Änderungen dazu führen, dass eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
-Änderungen dazu führen, dass Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Häufig wird in der allgemeinen Diskussion nur auf die zweite Möglichkeit abgestellt. Nach dieser Möglichkeit kommt es zu einem Erlöschen der Betriebserlaubnis nur dann, wenn die Veränderung und Umbauten an dem Fahrzeug eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern erwarten lassen, was wiederum nicht bloß bei der bloßen Möglichkeit einer Gefährdung angenommen wird, vielmehr muss im konkretem Einzelfall ermittelt werden, ob die am Fahrzeug durchgeführten Veränderungen mit einem hinreichenden Grad an Wahrscheinlichkeit die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer erwarten lassen, wozu im Zweifel ein Sachverständiger hinzugezogen werden muss.

Der Abbau der Stoßstangen muß also in jedem Fall von einem amtlich anerkannten Sachverständigen (TÜV) begutachtet werden!
Desweiteren wird sich Ort und Lage der vorderen Blinkleuchten ändern, was rein rechtlich ein "Eingriff in vorgeschriebene Lichttechnische Einrichtungen" darstellt, was wiederum begutachtungspflichtig ist! Weiterhin ändert sich durch den Abbau der Stoßstangen die Fahrzeuglänge.




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